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filler@godaddy.com
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Im Falle eines unverschuldetem Haftpflichtschadens gehen neben den Kosten für Abschleppdienst, den KFZ-Sachverständigen auch sämtliche Kosten für einen Rechtsanwalt vollständig zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat.
Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe kleiner als 750 €) dürfte als Schadensnachweis eine kurze Reparaturkostenprognose (früher: Kostenvoranschlag) ausreichen.
Sobald Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind und Ihr Fahrzeug beschädigt worden ist.
Ab diesem Zeitpunkt entscheiden nur Sie als Geschädigter wie der Schaden abgewickelt wird.
Hier empfehle ich Ihnen die Abwicklung durch einen unabhängigen Kfz Gutachter und einem Fachanwalt im Verkehrsrecht, damit Ihr Schaden schnell und vollumfänglich erledigt wird.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Nach einem Unfall ist der Schadenumfang für den Laien und selbst für die Polizei auf den ersten Blick nicht vollständig zu erkennen. Verlassen Sie sich als Geschädigter nicht auf die Aussagen der gegnerischen Versicherung.
Folgende Ansprüche fallen bei einem Unfall an:
Schnell werden hier einige tausend Euro fällig.
Einige Versicherungen werden versuchen Ihnen mit sogenannten Servicedienstleistungen zu helfen. Hier werden eigens beauftragte Sachbearbeiter zur Schadensaufnahme gestellt und im besten Fall ist sogar auch schon die Werkstatt benachrichtigt. Dies macht die gegnerische Versicherung sicherlich nicht aus Freundlichkeit und Fürsorge, sondern natürlich um so viel Geld wie möglich zu sparen.
Den somit entfallen einige der oben genannten Ansprüche unbemerkt.
Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund!
Vergessen Sie nicht dass es sich um Ihr Fahrzeug handelt und somit Ihre Mobilität.
Gehen Sie auf Nummer sicher:
Die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen und einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zahlt sich für Sie aus!
Wir sind Mitglied im Verband freier Kraftfahrzeugsachverständiger e.V. (VfK e.V.) und ermitteln unsere Kosten im Rahmen der gültigen Honorartabelle des Verbandes
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